Die Landesregierung wird nach den Worten von Ministerpräsident Peer Steinbrück nicht die Türen dafür öffnen, dass sich private Großbanken bei den Sparkassen in Nordrhein-Westfalen einkaufen können. Eine stabile deutsche Bankenlandschaft braucht mehr als private und genossenschaftliche Kreditinstitute. Sie braucht Sparkassen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft als Garant der Stabilität und des funktionierenden Wettbewerbs, sagte der Ministerpräsident auf dem Kongress der SPD-Landtagsfraktion Zukunft der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen am Montag in Duisburg.
Ich glaube, dass die Strukturprinzipien der deutschen Sparkassen, der öffentliche Auftrag, das Regionalprinzip, das Verbundprinzip und die öffentlich-rechtliche Rechtsform weder überholt und unzeitgemäß sind noch abgeschafft gehören, so der Ministerpräsident weiter. Im Gegenteil, sie sind hochaktuell und, wie mir scheint, mehr denn je notwendig. Der öffentliche Auftrag der Sparkassen bedeutet
· die kreditwirtschaftliche Versorgung der gesamten Bevölkerung und des gewerblichen Mittelstandes in einer Region zu sichern, ohne einzelne Kundengruppen oder Standorte aus Renditegründen auszugrenzen, wie wir das aus England kennen, wo fünf Großbanken den Markt beherrschen,
· die wirtschaftlichen Ziele der kommunalen Träger, insbesondere in der Regional- und Strukturpolitik, zu unterstützen,
· kommunalen Trägern Kredite zu geben, damit sie gemeinwohlorientierte Aufgaben der Daseinsvorsorge finanzieren können,
· und einen funktionsfähigen Wettbewerb auf den Märkten für Finanzdienstleistungen durch das Angebot aller banküblichen Dienstleistungen zu gewährleisten.
Regional verankerte und verantwortete Sparkassen setzen ein notwendiges Korrektiv in einer globalisierten Finanzwelt. Sie sind häufig der letzte Anker für kleine und mittlere Unternehmen, sich Zugang zum Kapitalmarkt zu verschaffen. Die Sparkassen bedienen zu über 60 Prozent die Kreditnachfrage des Handwerks. Mit 2,5 Millionen Firmenkunden sind die Sparkassen der größte Mittelstandsfinanzier.
Der Unterschied zu den Privatbanken liege in dem Spielraum der Sparkassen, auch weniger renditeträchtige Geschäfte zu betreiben, sofern sie einen hohen öffentlichen Nutzen hätten, erklärte der Ministerpräsident. Öffentlich-rechtliche Sparkassen arbeiten also nicht nur ertrags-, sondern auch gemeinwohl- und aufgabenorientiert. Sie haben es nicht nötig, im Interesse der kurzfristigen Entwicklung des Aktienkurses ausschließlich auf Gewinnmaximierung zu starren. Aus der Sicht des kommunalen Trägers und damit der örtlichen Bevölkerung ist das Erfüllen eines öffentlichen Auftrags sehr wohl eine Form des shareholder value.
Der Ministerpräsident: Es gibt viele gute und viele neue Argumente, auch nach der Verständigung mit Brüssel über das Auslaufen von Gewährträgerhaftung und Anstaltslast an den anderen Strukturprinzipien öffentlich-rechtlicher Sparkassen festzuhalten. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass derartige Leistungen der Daseinsvorsorge von einer Sparkasse in privater Rechtsform besser erbracht werden könnten. Eher würden sie gar nicht erledigt.