Finanzminister Jochen Dieckmann: „Elektronische Steuererklärung (ELSTER) weiterhin auf Erfolgskurs!“

„Mit mehr als 215.000 elektronisch eingegangenen Einkommensteuererklärungen im ersten Quartal 2005 hat sich die Zahl zum Vorjahr erneut verdoppelt. Damit ist die elektronische Steuererklärung (ELSTER) weiterhin auf Erfolgskurs!“ erklärte am Freitag Finanzminister Jochen Dieckmann in Düsseldorf.

Zurückzuführen ist die Steigerung der Eingangszahlen unter anderem auf die in diesem Jahr zum zweiten Mal durchgeführten Elster-Aktionstage. Landesweit wurden von allen 112 Finanzämtern Veranstaltungen in Einkaufszentren, auf Marktplätzen oder an anderen öffentlichen Orten durchgeführt und die elektronische Steuererklärung präsentiert. „Die erhebliche Steigerung der Eingangszahlen belegt eindrucksvoll, dass der Einsatz der Bediensteten aus den Finanzämtern Früchte trägt und die persönliche Information bei den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen wird“, erläuterte Dieckmann.

Neben dem direkten Kontakt auf der Straße wurden in diesem Jahr etwa 200.000 ElsterFormular-CDs in sechs Finanzamtsbezirken testweise zusammen mit den Erklärungsvordrucken versendet. So bestand dort auch die Möglichkeit, das kostenlose Programm der Finanzverwaltung einmal auszuprobieren. Insgesamt stehen in Nordrhein-Westfalen eine Million ElsterFormular-CDs zur Verfügung und damit 350.000 Stück mehr als im Jahr davor.

Fast alle kommerziellen Anbieter von Steuererklärungssoftware haben inzwischen ebenfalls die Option der elektronischen Übertragung der Daten via Internetverbindung in Ihre Programme integriert. Für PC-Nutzer, die über keinen Internetzugang verfügen, gibt es bei der Finanzamtssoftware ElsterFormular den so genanten Barcodeausdruck. Dabei wird ein Strichcode – wie er von Lebensmittelverpackungen bekannt ist – ausgedruckt und hinterher im Finanzamt wieder eingelesen. Unabhängig von der verwendeten Software und Übertragungsmethode werden alle elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen im Finanzamt gleich behandelt.

Wesentlicher Vorteil der elektronischen Erklärungen ist neben dem zeitlichen Aspekt auch die reduzierte Belegvorlage, das heißt, es müssen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen (z. B. Kapitalertragsteuerbescheinigungen, Spendenquittungen, etc.) eingereicht werden. Daneben bietet ElsterFormular (und ggf. auch noch andere Programme) eine Berechnungsmöglichkeit der vorläufigen Steuerhöhe sowie eine Gegenüberstellung mit dem tatsächlichen Ergebnis des Steuerbescheides an.

ElsterFormular 2004/2005 – die kostenlose Software der Finanzverwaltung – ist per Download (www.elsterformular.de) oder auf CD-ROM in allen Finanzämtern erhältlich. Wer sich den Weg dorthin sparen möchte, kann das Programm auch bei Call-NRW – dem Bürgercenter der Landesregierung – bestellen. Das kann telefonisch unter der Nummer 0180 3 100 110 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr, 9 Cent pro Minute) oder über ein Formular im Internet unter der Adresse www.fm.nrw.de/go/broschueren erfolgen. Der Versand der CD-ROM erfolgt kostenfrei.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Tel. (02 11) 49 72 – 25 67 oder – 23 25.