Betreuungs-Programm des Arbeitsministeriums erleichtert Rückkehr in Arbeitsmarkt

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den Kommunen zu fördern. Sie wird sich bereits in diesem Jahr an der Finanzierung von bis zu 12.000 neuen Plätzen beteiligen. Dies erklärten Wirtschafts- und Arbeitsminister Harald Schartau und Schul- und Jugendministerin Ute Schäfer heute auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf. Bis zum Jahr 2010 soll die Zahl der durch das Land mitfinanzierten Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren von derzeit 11.000 auf rund 40.000 Plätze erhöht werden. Schäfer und Schartau weiter: "Wenn die Kommunen ihrerseits ihre Möglichkeiten im Rahmen der Tagespflege und der Spielgruppen nutzen, können so bis 2010 rund 90.000 Plätze geschaffen werden.

Neben der Umwandlung von freiwerdenden Kindergartenplätzen in Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und einem Sonderprogramm für zweijährige Kinder wird beim Ausbau der Betreuungsplätze ab sofort erstmals ein Instrument der Arbeitspolitik im Mittelpunkt stehen.

"Hartz IV tritt an mit dem Anspruch, Langzeitarbeitslosen in all den Fragen zu helfen, die der Aufnahme einer Beschäftigung im Wege stehen“, erklärte Schartau. „Vor allem unter den ehemaligen Sozialhilfeempfängern sind viele allein erziehende Frauen. Wenn wir diese verstärkt vermitteln wollen, brauchen wir ab sofort zusätzliche Plätze für die Betreuung von Kleinkindern“. Deshalb werde das Land erstmals aus den Mitteln der Arbeitsmarktpolitik die Einrichtung von Betreuungsplätzen für Kinder von Langzeitarbeitslosen fördern.

Auch Eltern, die in Absprache mit einem Betrieb vorzeitig aus der Elternzeit auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren, erhalten Zuschüsse. In diesem und im kommenden Jahr stehen dafür Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von jeweils 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Schartau: "Unser Ziel ist es, mit dieser Initiative bis zu 7000 Kindern von Arbeit suchenden Eltern einen Betreuungsplatz zu vermitteln. Da für die Umsetzung schätzungsweise 1000 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich gebraucht werden, schaffen wir auch in diesem Bereich neue Beschäftigung." Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die neuen Betreuungsangebote zeitlich dem Bedarf der Arbeit suchenden Eltern entsprechen. Das neue Angebot soll über die für Hartz IV zuständigen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen ab Mai umgesetzt werden.

Schäfer und Schartau betonten, dass nach dem Auslaufen der Förderung im Jahr 2007 das Angebot durch Anschlussprogramme gesichert werden müsse. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) würden die Kommunen darauf verpflichtet, Gelder, die im Rahmen der Arbeitsmarktreformen durch den Wegfall der Sozialhilfe frei werden, in den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu investieren. Damit sei für die notwendigen Anschlussprogramme eine Grundlage gelegt.

Ute Schäfer: "Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist deutlich gewachsen. Noch immer müssen vor allem gut ausgebildete Frauen zu oft zwischen Beruf und Karriere einerseits und Kindern und Familie andererseits wählen." Niedrige Geburtenraten seien die sozialpolitisch verhängnisvolle Folge.

Deshalb müsse auch das Land handeln, auch wenn der Ausbau der Betreuungsplätze für Kleinkinder laut Gesetz eine Aufgabe der Kommunen sei, betonte die Jugendministerin. Dabei stünden folgende Schritte im Mittelpunkt:

·Zum Beginn des neuen Kindergartenjahres wird das Land den Trägern von Kindergärten ermöglichen, freiwerdende Plätze im Kindergarten in Plätze für Kinder unter drei Jahren umzuwandeln. Hierdurch können bereits in diesem Jahr bis zu 5000 Plätze entstehen. Das Land wird nach dem bestehenden Schlüssel für diese Gruppen seinen Kostenanteil von rund einem Drittel auch weiterhin übernehmen.

·Ab 2006 wird das Land sich an den Kosten für ein neues Programm "Zweijährige in den Kindergarten" beteiligen und auf diese Weise bis zum Jahr 2010 weitere 20.000 zusätzliche Plätze mitfinanzieren.

·Ebenfalls ab 2006 wird das Land Eltern unterstützen, die für ihre Kinder nur eine zeitlich begrenzte Betreuung benötigen. Jede dieser Gruppen, die vor allem in sozial benachteiligten Stadtteilen entstehen sollen, wird das Land mit bis zu 2500 Euro pro Jahr unterstützen. 4000 Plätze sollen auf diese Weise gefördert werden.

Schäfer: "Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass alle Eltern, die für ihre Kinder einen Betreuungsplatz benötigen, diesen Platz auch erhalten. Dabei konzentrieren wir uns zunächst auf die Eltern mit zweijährigen Kindern, denn hier ist der Bedarf am größten. Ein bedarfsgerechtes Angebot bedeutet aber auch, dass die Angebote künftig zeitlich besser an die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden müssen – beispielsweise auch mit Betreuungszeiten in den späten Nachmittagsstunden oder an Samstagen." Die Ministerin forderte die Jugendämter auf, darauf bei der Bedarfsplanung und Umsetzung der Programme zu achten.