
Mehreren Presseberichten zufolge soll es Planungen geben, Mitgliedsbeiträge an Vereine zukünftig der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Dazu ist folgendes klar zustellen:
Der Europäische Gerichtshof hat 2003 grundsätzlich entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind. In Deutschland sind Vereinsbeiträge derzeit nicht umsatzsteuerpflichtig. Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet das Umsatzsteuerrecht nunmehr an die EU-rechtlichen Vorgaben anzupassen, dies betrifft auch die Umsatzsteuerpflicht der Vereinsbeiträge.
NRW-Finanzminister Jochen Dieckmann setzt sich auf Landes- und Bundesebene dafür ein, dass die nordrhein-westfälischen Vereine von der Umsetzung des Urteils nicht berührt werden.
"Das Ehrenamt ist eine wichtige und tragende Säule der Gesellschaft, die wir fördern und nicht behindern werden", erklärte Dieckmann heute.
Nordrhein-Westfalen hat in den Gesprächen bereits durchgesetzt, dass
·Fördervereine grundsätzlich nicht betroffen sind,
·Sportvereine von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein werden,
·weitere Vereine – soweit es machbar ist – ebenfalls umsatzsteuerbefreit bleiben.
Bund und alle Länder erarbeiten derzeit eine Lösung, die den Vorgaben der Richter gerecht wird und die Bedeutung des Ehrenamtes berücksichtigt.