Elektronische Steuererklärung: Download der kostenlosen Software Elster­Formular für 2004/2005 ab sofort möglich

Das Finanzministerium teilt mit:

ElsterFormular 2004/2005 – die kostenlose Software der Finanzverwaltung – steht ab sofort im Internet zum Download unter www.elsterformular.de und ab Anfang Februar auch auf CD-ROM in allen Finanzämtern zur Verfügung, teilte Finanzmi­nister Jochen Dieckmann am Dienstag (18.01.2005) in Düsseldorf mit.

Das Programm umfasst nicht nur die Einkommensteuer 2004, die Umsatzsteuer 2004, die Gewerbesteuer (mit Zerlegung) 2004, sondern auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2005 und Lohnsteuer-Anmeldung 2005. Damit steht Unternehmern und Arbeitgebern auch eine kostenfreie Möglichkeit zur Verfügung, der ab dem 01.01.2005 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der (Vor-) Anmeldungen nachzukommen.

Eine besondere Neuerung dieses Jahr ist eine optimierte Ausfüllhilfe. Ein integ­rierter „step-by-step-Modus“ erleichtert den Anwenderinnen und Anwendern das Bedienen des Programms. Daneben gibt es in Nordrhein-Westfalen auch die Möglichkeit, die Einkommensteuerdaten ohne Internetverbindung mittels eines Strichcodeausdrucks, wie er von Lebensmittelverpackungen bekannt, zu übermitteln. Auf den ab Anfang Februar zur Verfügung stehenden CD-ROMs ist diese Option integriert; bei der Downloadversion muss hierzu ein zusätzlicher Pro­grammteil herunter geladen werden.

ElsterFormular bietet weiterhin ein integriertes Steuerberechnungsprogramm, mit dem unverbindlich die voraussichtliche Steuerhöhe errechnet werden kann. Wer seine Einkommensteuerdaten elektronisch verschickt, kann auf gleichem Weg auch die Werte des Steuerbescheides zurück erhalten. ElsterFormular vergleicht den Bescheid mit Ihren eigenen Angaben, damit können Sie Abweichungen des Finanzamts leicht erkennen (Bescheidrückübermittlung).

Neben ElsterFormular gibt es inzwischen auch eine Reihe anderer kostenfreier und kommerzieller Programme, mit denen ebenfalls die Daten der Steuerklärung elektronisch übermittelt werden können. Minister Dieckmann rät: „Wer einen PC besitzt sollte unbedingt die Steuererklärung auf elektronischem Weg ans Finanz­amt schicken. Achten Sie beim Einsatz Ihrer Software daher unbedingt auf diese Möglichkeit!“ Alle Elster-Nutzer – unabhängig vom der verwendeten Software – brauchen nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Belege (z. B. Kapitaler­tragsteuerbescheinigungen etc.) vorlegen und können mit einer schnelleren Bear­beitung rechnen. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer und Arbeit­nehmerinnen eine Kopie der Lohnsteuermitteilung, die ggf. anstatt der bisherigen Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber ausgestellt wurde, beifügen.

Wer sich über Elster näher informieren möchte, sollte sich schon einmal den 18. und 19. Februar notieren. An diesen beiden Tagen finden zum zweiten Mal in NRW die Elster-Aktionstage statt. Alle Finanzämter in NRW nehmen daran mit vielen Veranstaltungen teil, z. B. mit einem Tag der offenen Tür im Finanzamt oder Vorführungen in Einkaufszentren, Bürgerbüros und anderen öffentlichen Plätzen.

„Die Sicherheit von ELSTER hat weiterhin für uns oberste Priorität!“, betonte Dieckmann. Das amtliche Programm sei eines der weltweit am besten abgesi­cherten kostenlosen Internet-Programme. „Der Standard ist auf dem neuesten Stand der Technik und wird ständig überprüft und weiter verbessert. Darauf kann sich der Bürger verlassen“, erläuterte der Finanzminister.

Bundesweit wurde 2004 über 1,8 Millionen Mal die Einkommensteuerdaten elekt­ronisch an das Finanzamt über. In Nordrhein-Westfalen nutzten mehr als 400.000 Bürgerinnen und Bürger diesen Service der Finanzverwaltung. „Unser Ziel ist eine deutliche Steigerung der Nutzerzahlen. Davon profitieren beide Seiten: Der Bürger braucht weniger Papier und die Finanzämter bekommen die Daten elektronisch geliefert und brauchen sie nicht mehr per Hand einzutippen“, so Minister Dieck­mann abschließend.

Weitere Informationen im Netz unter www.elster.de