Finanzminister Jochen Dieckmann: „Für Spenden im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe soll ein vereinfachtes Verfahren gelten.“

Die Spendenbereitschaft der Deutschen angesichts der Flut ist enorm. Da alle Spenden an gemeinnützige und mildtätige Körperschaften (z.B. Vereine) steuerlich absetzbar sind, setzt sich NRW für eine einfache Praxis des Spendenabzugs in dieser besonderen Situation ein. Finanzminister Jochen Dieckmann rechnet damit, dass das Bundesministerium der Finanzen diesen Vorschlag in Kürze verwirklicht.

Der vereinfachte Spendenabzug wird wie folgt aussehen:

– Für alle Spenden an die großen Hilfsorganisationen der freien Wohlfahrtsverbände, die wegen der Flutkatastrophe in Südasien auf ein Sonderkonto mit dem Stichwort „Seebeben-Katastrophe“, „Seebeben“ o.ä. gemacht werden, reicht der Kontoauszug oder der Bareinzahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt aus.

– Die Finanzämter akzeptieren auch Spenden an Organisationen, die die Spenden nur treuhänderisch einsammeln und dann selber an Hilfsorganisationen weiterleiten. Auch hier gilt der vereinfachte Spendennachweis.

– Verzichten Arbeitnehmer auf Teile ihres Arbeitslohnes zugunsten der Flutopfer, werden diese Summen nicht lohnversteuert. Dafür muss der Arbeitgeber allerdings dokumentieren, wohin er den Arbeitslohn gegeben hat.

Der vereinfachte Spendenabzug wird für alle Spenden gelten, die bis zum 30.Juni 2005 im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Südasien gemacht werden.

Jochen Dieckmann: „Die Spendenbereitschaft der Deutschen ist phantastisch. Damit dies nicht zu unnötig viel Bürokratie führt, setze ich mich für eine Vereinfachung des Spendenabzugs beim Finanzamt ein. Die großen Hilfsorganisationen sollen sich auf ihre Arbeit konzentrieren können und keine Spendenbescheinigungen ausstellen und verschicken müssen. Sie sparen so Geld ein, welches sie sinnvoll in den Notgebieten verwenden können.“

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Tel. (02 11) 49 72 – 25 67 oder – 23 25.