Jochen Dieckmann: Wahl der Steuerklassen für 2005 überprüfen

Ehepartner, die beide berufstätig sind, können grundsätzlich wählen, ob sie beide in Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder aber sich für eine Kombination aus Steuerklasse III für den Höherverdienenden und Steuerklasse V für den anderen entscheiden:

· Die Kombination IV/IV führt zu einem gleichmäßigen Lohnsteuerabzug bei beiden Ehegatten und sollte daher bei annähernd gleichen Einkommen gewählt werden.

· Die Kombination III/V führt zu einem niedrigeren Lohnsteuerabzug bei dem Ehegatten mit der Steuerklasse III und einem höheren Abzug beim anderen Ehegatten mit Steuerklasse V. Diese Kombination sollte gewählt werden, wenn ein Ehegatte deutlich mehr Arbeitslohn erhält als der andere (z.B. 2/3 zu 1/3). Die Kombination III/V verpflichtet zudem zur Abgabe einer Steuererklärung.

Wer es

  • spitz" ausrechnen möchte, der findet auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.fm.nrw.de/go/online zwei Berechnungsprogramme, die die Fragen

    · welche Steuerklassenkombination ist für Ehegatten im Jahr 2005 die günstigere?

    und

    · wieviel Lohnsteuer muss ich in 2005 zahlen?

    nach ein paar Mausklicks beantworten. Wer keinen Internetzugang hat, dem hilft Call NRW, das Bürger- und Servicecenter der Landesregierung, unter (01803) 100 110 telefonisch weiter.

    Die Änderung der Steuerklassen bei Ehegatten nehmen die Heimatgemeinden vor. Hierzu müssen dort beide Steuerkarten vorgelegt werden.

    Finanzminister Dieckmann riet, die Änderung der Steuerklassen noch vor dem 1. Januar 2005 vornehmen zu lassen. Allerdings besage die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer grundsätzlich noch nichts über die endgültige Höhe der Steuerschuld. Die vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer stelle im ersten Schritt nur eine Vorauszahlung dar. Die Frage, ob und in welcher Höhe sich am Jahresende Erstattungen oder Nachzahlungen ergeben, wird durch die Einkommensteuererklärung nach Ablauf eines Jahres endgültig festgestellt und hängt allein von den Verhältnissen des Einzelfalls ab.