Die Landesregierung antwortete damit auf Befürchtungen, die Förderung könnte bereits zum Jahresende im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Arbeitsmarktgesetze eingestellt werden. Für die Förderung der Arbeitslosenzentren und Arbeitslosenberatungsstellen werden pro Jahr Landes- und EU-Mittel in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro bereitgestellt. Insgesamt erhalten rund 130 Arbeitslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren eine Förderung vom Land.
Die mit Landesmitteln geförderten Einrichtungen arbeiten auf der Basis eines Qualitätskonzeptes, das den Schwerpunkt auf eine Beratung zurück in den ersten Arbeitsmarkt legt. In vielen Regionen arbeiten die Beratungszentren eng mit den Agenturen für Arbeit und den Kommunen zusammen. Schartau: Die Zentren sind zurzeit wichtige und viel gefragte Anlaufstellen für Arbeitslose, die sich über die Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen informieren wollen. Dieses massive Bedürfnis nach Beratung und Hilfe wird es auch noch im nächsten Jahr geben. Deshalb können die Einrichtungen die Informations- und Betreuungsangebote der neuen Job-Center sinnvoll ergänzen. Im Verlauf des ersten Jahres konkreter Praxis mit Hartz IV werde sich zeigen, wie sich die Aufgaben der Arbeitslosenzentren im Zusammenspiel mit den neuen Strukturen entwickeln. Erst dann werde auch über die Zukunft der Landesförderung entschieden.