Arbeitsmarktreform nimmt letzte Hürde

Nach dem Bundestag hat nun am Freitag auch der Bundesrat den Kompromiss der Vermittler in Finanzierungs- und Organisationsfragen, das so genannte Optionsgesetz, gebilligt. Damit hat die Arbeitsmarktreform die letzte parlamentarische Hürde genommen: Hartz IV kann zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Bereits in der vergangenen Woche stimmte der Bundestag dem zwischen Regierung und Opposition vereinbarten Kompromiss zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu. Zuvor hatte die Einigung zwischen der rot-grünen Bundesregierung und der Union im Vermittlungsausschuss den Weg für die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik frei gemacht. Der Einigung zufolge werden die Finanzhilfen für die Kommunen von 2,5 auf 3,2 Mrd. Euro erhöht. 69 Landkreise dürfen die so genannte Experimentierklausel nutzen und damit die Betreuung von Langzeitarbeitslosen ganz in die eigene Hand nehmen.

Hartz IV: Überblick
Das zugrunde liegende Prinzip lautet „Fördern und Fordern“: Langzeitarbeitlosen wird eine Chance auf dem Arbeitsmarkt geboten, im Gegenzug ist allerdings deren Eigenverantwortung in dem Bemühen um Arbeit gefordert.
Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe tritt zum 1. Januar 2005 der letzte Eckpfeiler der Arbeitsmarktreform in Kraft. Zusammen mit den anderen Instrumenten (Ich-AG, Mini-Jobs, PSA, Neustrukturierung der Bundesagentur für Arbeit) wird die Vermittlung in Arbeit verbessert und damit mehr Beschäftigung in Deutschland geschaffen.
Die Vermögensanrechnung beim Arbeitslosengeld II, insbesondere bei der Altersvorsorge auf Leistungen für Langzeitarbeitslose, ist viel großzügiger als bei der Arbeitslosenhilfe. Anrechnungsfrei bleiben:

angemessenes selbst genutztes Wohneigentum und Auto,
ein Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr bis zur Höchstgrenze von 13.000 Euro,
ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr bis zur Höchstgrenze von 13.000 Euro für Altersvorsorgevermögen, das nicht vor Eintritt in den Ruhestand angetastet werden kann,
ein Freibetrag von 750 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und
staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen (Riester-Anlageformen).
Außerdem werden Kommunen bis zum 1.1.2005 um 2,5 Mrd. Euro entlastet. Es werden sog. Revisionsklauseln eingebaut, die den Kommunen für das Jahr 2005 eine Nettoentlastung von 2,5 Mrd. Euro garantieren. Um dies zu erreichen, stellt der Bund den Kommunen insgesamt zusätzlich 3,2 Mrd. Euro als Beteiligung bei den Unterkunftskosten zur Verfügung. Damit wird die Investitionskraft der Kommunen gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen. Ferner kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern (insgesamt: 69) im Rahmen einer Experimentierklausel für einen Zeitraum von sechs Jahren frei darüber entschieden, die Langzeitarbeitslosen in Eigenverantwortung zu betreuen.