
Es wird ein modernes Zuwanderungsgesetz geben, sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder gestern nach seinem Treffen mit den Vorsitzenden von CDU und CSU, Angela Merkel und Edmund Stoiber. Nach Beratungen mit den Vorsitzenden von SPD und Grünen hatte Schröder der Union ein Kompromisspapier vorgelegt. Auf dieser Grundlage habe man eine politische Einigung erzielt, erklärte der Bundeskanzler. Man habe ein Ergebnis erzielt, dass sich sehen lassen könne. Er machte deutlich, dass dieser Kompromiss nicht mehr verhandelbar sei.
Ich freue mich, dass diese Einigung zustande gekommen ist, betonte Schröder. Bis zur Sitzung des Vermittlungsausschusses am 30. Juni sollen die Details der Gesetzesänderungen vorliegen.
Folgende Eckpunkte wurden festgelegt:
Hochqualifizierte Akademiker (Ingenieure, Informatiker, Mathematiker sowie Führungspersonal in Wissenschaft und Forschung) erhalten zukünftig die Möglichkeit eines unbegrenzten Daueraufenthalts.
Ausländischen Studienabsolventen wird nach Zustimmung der Arbeitsverwaltung die Arbeitsaufnahme zukünftig ermöglicht. Sie können darüber hinaus eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Bislang mussten sie nach ihrem Abschluss Deutschland regelmäßig verlassen.
Die Zuwanderung von Selbständigen soll ermöglicht werden, wenn es positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Beschäftigung in Deutschland hat.
Asylverfahren werden beschleunigt, Asylmissbrauch verhindert und die Ausreisepflicht durchgesetzt, wenn keine Gründe für Asyl vorliegen.
Der Aufenthaltsstatus von Menschen, die Opfer nicht staatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung sind, wird verbessert.
Erstmals soll im Aufenthaltsgesetz ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote (Sprachkurse, Einführung in die Rechtsordnung, die Kulturen der Geschichte Deutschlands) gesetzlich geregelt werden.
Angesichts der Gefahren für die innere Sicherheit durch ausländische Terroristen und Extremisten wird es zu verschärften Regelungen über die Einreise und Ausweisung sowie der Schaffung besserer Möglichkeiten für die Überwachung gefährlicher Ausländer kommen. So sollen beispielsweise verurteilte Schleuser, die zu einer mindestens einjährigen Haftstrafe verurteilt worden sind, zukünftig ausgewiesen werden.