Die neue Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel

Am Sonntag ist die neue Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) EU-weit in Kraft getreten. Sie bringt mehr Transparenz und damit Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Unabhängig davon ob gentechnisch veränderte Bestandteile im Endprodukt nachgewiesen werden können, müssen Lebensmittel (und Futtermittel), die GVO enthalten, aus ihnen bestehen oder hergestellt wurden, seit dem 18. April 2004 gekennzeichnet werden. Auch Produkte, wie z.B. aus GVO hergestellte Pflanzenöle, die nach bisherigem Recht nicht gekennzeichnet werden mussten, unterliegen damit einer Kennzeichnungspflicht.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben es jetzt in der Hand, über den Anbau gentechnisch veränderter Produkte in Deutschland mitzubestimmen. Konsumenten können schließlich mit dem Einkaufskorb entscheiden, ob es einen gentechnikfreien Anbau in Zukunft noch gibt. Die große Mehrheit will nach jüngsten Umragen keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. 70 Prozent der Landwirte sagen, sie wollen es nicht, 70 Prozent der Bevölkerung sagen, wir wollen das nicht.

Keine Kennzeichnungspflicht besteht für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Ebenso wenig müssen Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten gekennzeichnet werden, die zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO oder daraus hergestelltem Material bis zu einem Anteil von höchstens 0,9% enthalten. Hier wird noch nachgebessert werden müssen.