
In diesen Tagen erhalten 124 Schulträger wertvolle Post vom Land. Die Bezirksregierungen versenden die ersten Bewilligungsbescheide des neuen Jahres für Investitionsmittel aus dem Bundesprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung". Dabei geht es um eine Gesamtsumme von rund 93 Millionen Euro, die in NRW an die Kommunen weitergeleitet werden, wenn diese Bau- und Ausstattungsinvestitionen in die vorhandenen und in neue offene Ganztagsgrundschulen vornehmen. Die Mittel reichen aus, um Plätze für 20.000 Kinder baulich auszustatten.
Insgesamt sollen den Anträgen zufolge 387 Grundschulen neue attraktive Lernumgebungen erhalten. Manche davon sind bereits offene Ganztagsgrundschulen oder werden im Sommer dazu kommen, andere sollen baulich schon jetzt für einen späteren Einstieg vorbereitet werden. Beantragt wurden Mittel vor allem für den Um- und Ausbau von Räumen, die Umgestaltung des Außengeländes und die Ausstattung der Schulen.
Schul- und Jugendministerin Ute Schäfer: "Die offene Ganztagsgrundschule findet viel Zustimmung. Ich bin davon überzeugt, dass die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe in der offenen Ganztagsgrundschule der richtige Weg ist. Ich danke der Bundesregierung für ihre Unterstützung bei den notwendigen Investitionen. Mit der schnellen und flexiblen Freigabe der Bundesmittel schafft das Land die Voraussetzungen, dass die Schulen für den Ganztagsbetrieb ausgestattet werden können. Jetzt liegt es an den Kommunen, die Mittel zügig abzurufen und die Maßnahmen zu realisieren. Gemeinsam schaffen so Bund, Land und Kommunen ein für Kinder attraktives und anregendes Bildungs-, Erziehungs- und Förderangebot."
Aus dem Bundesprogramm, das nicht für laufende Personalausgaben, sondern für Umbau und Ausstattung von Ganztagsschulen gedacht ist, entfallen bis zum Jahr 2007 insgesamt 914 Millionen Euro auf Nordrhein-Westfalen. In diesem Jahr stehen bis zu 228 Millionen Euro zur Verfügung. Zum 30. April 2004 können Schulträger weitere Anträge auf die Bundesmittel einreichen. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Frist der Schulträger, mit der sie beim Land die Umwandlung ihrer Grundschulen zum Sommer in offene Ganztagsgrundschulen beantragen können.
Die für den Betrieb der offenen Ganztagsgrundschulen dauerhaft notwendigen Personalkosten werden zu zwei Dritteln vom Land getragen. Ein Drittel der Kosten übernehmen die Schulträger. Sie können ihren Anteil allerdings auch durch Elternbeiträge decken, die sozial gestaffelt sein sollten und 100 Euro im Monat nicht übersteigen dürfen. Wie viele neue Schulen mit wie vielen Plätzen in diesem Jahr zu den bereits bestehenden 235 offenen Ganztagsgrundschulen hinzukommen werden, lässt sich erst nach Auswertung der Anträge sagen, die bis zum 30. April bei den Bezirksregierungen gestellt werden müssen.