Minister Jochen Dieckmann bei der Arbeitsgemeinschaft der Steuerjuristen in Münster zu Gast

Finanzminister Jochen Dieckmann ist am heutigen Tage in Münster zu Gast bei der Arbeitsgemeinschaft der Steuerjuristen in Westfalen-Lippe, Thema ist die Debatte um eine Steuervereinfachung.

Dieckmann: „Wir in NRW setzen uns nachdrücklich für ein einfaches und nachvollziehbares Steuerrecht ein!“ In seiner Rede führt er dazu aus, dass die Diskussion um die Steuervereinfachung kein neues Phänomen sei. Neu sei allerdings die Intensität, mit der sie in den letzten Wochen und Monaten geführt wurde. Zum ersten Mal konkurrieren gleich mehrere Reformmodelle, die sich das Ziel der Steuervereinfachung gesetzt haben.

Insofern sei der Bericht der Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern, der die verschiedenen Modelle umfassend und fundiert untersucht, in der Diskussion äußerst hilfreich. Dieckmann: „Der Bericht legt eindrucksvoll dar, dass keines der Modelle als Allheilmittel gelten kann. Bei aller Steuervereinfachungsdebatte dürfen wir eines nicht vergessen: die Steuervereinfachung muss finanzierbar sein!“

Zwei Dinge dürfe eine Steuervereinfachung nicht außen vorlassen: „Erstens muss eine Reform finanzierbar sein, denn die öffentlichen Haushalte müssen Aufgaben wahrnehmen, die Geld kosten wie Bildung, Innere Sicherheit oder der Straßenbau. Zweitens muss das Steuerrecht auch nach einer Vereinfachung noch sozial ausgewogen sein. Die soziale Balance fallen zu lassen für den Preis der Einfachheit kann es nicht sein.“

Dieckmann: „Die Steuervereinfachung muss, wenn sie auch durch Erfolg gekrönt sein soll, seriös, pragmatisch und sachorientiert sein. Von unerfüllbaren Erwartungen, z.B. einer Steuererklärung auf dem Bierdeckel, halte ich nichts. Sie führen nur zu weiteren Frustrationen der Bürger gegenüber der Politik.“ Es muss nach Ansicht des Finanzministers daher die Frage gestellt werden, wie den Steuerpflichtigen einerseits und dem Fiskus andererseits das Leben einfacher gemacht werden könne. Dabei müsse sowohl die internationale Ebene des Steuerrechts berücksichtigt, aber auch die Schnelllebigkeit der Steuergesetzgebung kritisch hinterfragt werden.

Darüber hinaus sieht der nordrhein-westfälische Finanzminister in der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens einen zentralen Punkt, der bisher nur stiefmütterlich behandelt wurde. NRW unternimmt in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen, die bereits jetzt zu einer spürbaren Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens geführt haben.

Als Beispiel nennt der Finanzminister das derzeit an fünf Finanzämtern in NRW durchgeführte Pilotprojekt „Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer“. Hier können Steuerpflichtige, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen und für die nur ein kleiner Ausschnitt des Steuerrechts von Bedeutung ist, bereits für ihre Steuererklärung 2003 einen zweiseitigen Vordruck auf nur einem Blatt verwenden.

Nach Daten des Finanzministeriums kommen mehr als die Hälfte aller Einkommensteuerveranlagungen in NRW für das Verfahren der vereinfachten Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer in Betracht.

Jochen Dieckmann: „Während andere noch vom Bierdeckel reden, haben wir in NRW bereits die zweiseitige Einkommensteuererklärung. Hier liegt meines Erachtens ein erheblich Vereinfachungspotenzial, und wir sind entschlossen, dieses Potenzial auszuschöpfen.“