Ministerpräsident Peer Steinbrück und sein Amtskollege aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Karl-Heinz Lambertz, haben gestern in Eupen eine Gemeinsame Erklärung über die nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Regionen unterzeichnet. Die Gemeinsame Erklärung gibt der schon seit vielen Jahren engen und guten Zusammenarbeit einen offiziellen Rahmen und unterstreicht den Willen beider Regionen zur intensiven Zusammenarbeit bei wichtigen Projekten der kommenden Jahre.
Die vor allem grenznahe Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens klappt vorbildhaft, betonte Ministerpräsident Steinbrück anlässlich der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung: Auf allen Feldern von gemeinsamem Interesse bei Tourismus, Kunst und Kultur, Medienfragen, Sport, Jugend, Bildung ist die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg hier in der Region alltäglich und selbstverständlich geworden. Und genau so sollte es in einem fast grenzenlosen Europa auch sein.
Neben die traditionell gute Zusammenarbeit auch im Rahmen der Euregio Maas-Rhein tritt in den kommenden Jahren die Verwirklichung neuer Vorhaben von großer Bedeutung für beide Regionen. Mit der EuRegionale 2008 ist eine wichtige Initiative für die Strukturentwicklung und für die Schärfung des Profils und des Selbstverständnisses der Dreiländerregion auf den Weg gebracht worden. Auch die Entwicklung des am 1. Januar 2004 eingerichteten Nationalparks Eifel ist eine zentrale grenzüberschreitende Aufgabe der nächsten Jahre. Die Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wird daher an Intensität und Qualität weiter zunehmen, so Steinbrück.
Die beiden Ministerpräsidenten vereinbarten in Eupen ebenfalls, die Kooperation im Medienbereich zu intensivieren. Hierzu wurde konkret beschlossen, gemeinsam eine Studie zu den Potenzialen und zur Realisierung von grenzüberschreitendem terrestrischem digitalem Fernsehen (DBT-V) in Auftrag zu geben.
Für uns, so Steinbrück zusammenfassend, stellt die vertiefte Zusammenarbeit mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens einen weiteren wichtigen Mosaikstein in der Vernetzung des Landes mit dem Benelux-Raum dar.
Gemeinsame Erklärung über die nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
auf der Grundlage der bestehenden gut nachbarschaftlichen Beziehungen und der intensiven grenzüberschreitenden Kontakte und Zusammenarbeit
unter Bekräftigung der intensiven Zusammenarbeit im Rahmen der Euregio Maas-Rhein
unter Berücksichtigung des Mainzer Abkommens aus dem Jahr 1996
in Erwägung des beiderseitigen Interesses an einer weiteren Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den Benelux-Staaten
unter Betonung der Vermittlerfunktion der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens für die Zusammenarbeit zwischen deutschen und belgischen Einrichtungen
in dem Bestreben, die Rolle der Regionen im europäischen Einigungsprozess weiter zu fördern und zu stärken
mit dem gemeinsamen Willen, bestehende Hindernisse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beseitigen und sich für eine Förderung der europäischen Grenzregionen auch in der Zukunft einsetzen zu wollen
haben Folgendes vereinbart:
Artikel 1
Die beiden Partner verstärken weiterhin ihre nachbarschaftliche Zusammenarbeit in den Aufgabenfeldern, für die sie beide zuständig sind.
Die beiden Partner kommen überein, die Kooperation insbesondere in folgenden Bereichen zu intensivieren:
Unterrichtswesen, Kunst und Kultur, Medien, Freizeit, Sport und Tourismus, Jugend, Soziales und Gesundheit, Bildung und Beschäftigung, Europa und regionale Strukturpolitik sowie allgemeine Verwaltungsangelegenheiten. Eine abschließende Zusammenstellung der Felder der Zusammenarbeit ist dieser Vereinbarung beigefügt. Diese Liste kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit geändert oder ergänzt werden.
Zu diesem Zwecke fördern sie insbesonden auch die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen.
Artikel 2
Die beiden Partner stimmen darin überein, dass die gut nachbarschaftliche Zusammenarbeit in den genannten Feldern vor allem im Rahmen von Initiativen und Projekten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durchgeführt und umgesetzt werden soll.
Mit der Euregio Maas-Rhein und der grenzüberschreitenden Initiative EuRegionale 2008 sind die Grundlage für die Fortsetzung und Intensivierung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit gelegt. Die beiden Partner sind gemeinsam der Auffassung, dass die Euregio Maas-Rhein und die EuRegionale 2008 zentrale Plattformen zum Ausbau der Zusammenarbeit darstellen und eng in die Kooperation einzubeziehen sind.
Im Ausbau der Beziehungen und der Zusammenarbeit unmittelbar über die Grenzen hinweg und in der Unterstützung entsprechender Initiativen und Projekte sehen die beiden Partner auch eine bürgernahe und praxisbezogene Untermauerung des europäischen Integrationsprozesses.
Zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stimmen die beiden Partner in dem Ziel überein, Initiativen zum Abbau rechtlicher und faktischer Hindernisse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu unterstützen und solche Initiativen gemeinsam zu ergreifen.
Artikel 3
Die nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Land Nordrhein-Westfalen soll nach dem Willen der beiden Partner vor allem umgesetzt werden durch
den Austausch von Informationen und Erfahrungen
die Durchführung und Unterstützung von Projekten
die Beteiligung an Vorhaben und Programmen des anderen Partners und der zuständigen Einrichtungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten
die Durchführung von Studien
die Durchführung von Praktika
gegenseitige Hilfestellung bei allen anfallenden Fragen die Vernetzung relevanter Akteure und Einrichtungen beider Regionen.
Nach der Auffassung beider Partner soll die Intensivierung der Zusammenarbeit wo möglich auf der Grundlage bestehender Strukturen, Kooperationen und Initiativen und in enger Abstimmung mit intermediären Einrichtungen wie der Bezirksregierung Köln, der Region Aachen e.V und der EuRegionale 2008 Agentur GmbH auf Seite des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen und zielt auf eine möglichst enge Vernetzung zwischen beiden Regionen. Neue Strukturen sollen nur dort geschaffen oder initiiert werden, wo dies aus Sicht beider Partner als sinnvoll und notwendig erachtet wird.
Artikel 4
Die beiden Partner betrachten ihre Zusammenarbeit als Bestandteil einer strategischen Vernetzung der Benelux-Staaten mit Nordrhein-Westfalen. Wo immer möglich und sinnvoll wollen sie daher ihre Zusammenarbeit auch multilateral ausrichten und mit anderen Partnern im Benelux-Raum kooperieren. Beide Partner berücksichtigen bei der Entwicklung der Zusammenarbeit deshalb die Möglichkeit einer weiter gehenden multilateralen Kooperation, auch mit Hilfe europäischer Programme
Artikel 5
Die Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgt durch gemeinsame Arbeitstreffen, die mindestens einmal jährlich durchgeführt werden, abwechselnd in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und in Nordrhein-Westfalen. Diese Arbeitstreffen finden unter Einbeziehung der wichtigsten intermediären Einrichtungen statt.
Beide Partner benennen eine zuständige Stelle, die für die Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit zuständig ist. Die zuständigen Stellen arbeiten eng miteinander zusammen und haben die Aufgabe, die Durchführung dieser Vereinbarung zu begleiten und Initiativen zu ihrer Umsetzung zu entwickeln. Die zuständigen Stellen bereiten die gemeinsamen Arbeitstreffen vor.