Ministerpräsident Peer Steinbrück: „Zusammenarbeit zwischen NRW und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vorbildhaft“

Ministerpräsident Peer Steinbrück und sein Amtskollege aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Karl-Heinz Lambertz, haben gestern in Eupen eine Gemeinsame Erklärung über die nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Regionen unterzeichnet. Die Gemeinsame Erklärung gibt der schon seit vielen Jahren engen und guten Zusammenarbeit einen offiziellen Rahmen und unterstreicht den Willen beider Regionen zur intensiven Zusammenarbeit bei wichtigen Projekten der kommenden Jahre.

„Die vor allem grenznahe Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens klappt vorbildhaft“, betonte Minister­präsident Steinbrück anlässlich der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung: „Auf allen Feldern von gemeinsamem Interesse – bei Tourismus, Kunst und Kultur, Medienfragen, Sport, Jugend, Bildung – ist die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg hier in der Region alltäglich und selbstverständlich geworden. Und genau so sollte es in einem fast grenzenlosen Europa auch sein.“

Neben die traditionell gute Zusammenarbeit auch im Rahmen der Euregio Maas-Rhein tritt in den kommenden Jahren die Verwirklichung neuer Vorhaben von großer Bedeutung für beide Regionen. Mit der EuRegionale 2008 ist eine wichtige Initiative für die Strukturentwicklung und für die Schärfung des Profils und des Selbstverständnisses der Dreiländerregion auf den Weg gebracht worden. Auch die Entwicklung des am 1. Januar 2004 eingerichteten Nationalparks Eifel ist eine zentrale grenzüberschreitende Aufgabe der nächsten Jahre. „Die Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wird daher an Intensität und Qualität weiter zunehmen“, so Steinbrück.

Die beiden Ministerpräsidenten vereinbarten in Eupen ebenfalls, die Kooperation im Medienbereich zu intensivieren. Hierzu wurde konkret beschlossen, gemein­sam eine Studie zu den Potenzialen und zur Realisierung von grenzüberschrei­tendem terrestrischem digitalem Fernsehen (DBT-V) in Auftrag zu geben.

„Für uns“, so Steinbrück zusammenfassend, „stellt die vertiefte Zusammenarbeit mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens einen weiteren wichtigen Mosaikstein in der Vernetzung des Landes mit dem Benelux-Raum dar.

Gemeinsame Erklärung über die nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens

auf der Grundlage der bestehenden gut nachbarschaftlichen Beziehungen und der intensiven grenzüberschreitenden Kontakte und Zusammenarbeit

unter Bekräftigung der intensiven Zusammenarbeit im Rahmen der Euregio Maas-Rhein

unter Berücksichtigung des „Mainzer Abkommens“ aus dem Jahr 1996

in Erwägung des beiderseitigen Interesses an einer weiteren Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den Benelux-Staaten

unter Betonung der Vermittlerfunktion der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens für die Zusammenarbeit zwischen deutschen und belgischen Ein­richtungen

in dem Bestreben, die Rolle der Regionen im europäischen Einigungsprozess weiter zu fördern und zu stärken

mit dem gemeinsamen Willen, bestehende Hindernisse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beseitigen und sich für eine Förde­rung der europäischen Grenzregionen auch in der Zukunft einsetzen zu wollen

haben Folgendes vereinbart:

Artikel 1
Die beiden Partner verstärken weiterhin ihre nachbarschaftliche Zusammen­arbeit in den Aufgabenfeldern, für die sie beide zuständig sind.

Die beiden Partner kommen überein, die Kooperation insbesondere in folgen­den Bereichen zu intensivieren:

Unterrichtswesen, Kunst und Kultur, Medien, Freizeit, Sport und Tourismus, Jugend, Soziales und Gesundheit, Bildung und Beschäftigung, Europa und regionale Strukturpolitik sowie allgemeine Verwaltungsangelegenheiten. Eine abschließende Zusammenstellung der Felder der Zusammenarbeit ist dieser Vereinbarung beigefügt. Diese Liste kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit geändert oder ergänzt werden.

Zu diesem Zwecke fördern sie insbesonden auch die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Einrichtungen.

Artikel 2
Die beiden Partner stimmen darin überein, dass die gut nachbarschaftliche Zu­sammenarbeit in den genannten Feldern vor allem im Rahmen von Initiativen und Projekten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durchgeführt und umgesetzt werden soll.

Mit der Euregio Maas-Rhein und der grenzüberschreitenden Initiative EuRegio­nale 2008 sind die Grundlage für die Fortsetzung und Intensivierung der nach­barschaftlichen Zusammenarbeit gelegt. Die beiden Partner sind gemeinsam der Auffassung, dass die Euregio Maas-Rhein und die EuRegionale 2008 zentrale Plattformen zum Ausbau der Zusammenarbeit darstellen und eng in die Kooperation einzubeziehen sind.

Im Ausbau der Beziehungen und der Zusammenarbeit unmittelbar über die Gren­zen hinweg und in der Unterstützung entsprechender Initiativen und Projekte sehen die beiden Partner auch eine bürgernahe und praxisbezogene Untermaue­rung des europäischen Integrationsprozesses.

Zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stimmen die bei­den Partner in dem Ziel überein, Initiativen zum Abbau rechtlicher und faktischer Hindernisse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu unterstützen und solche Initiativen gemeinsam zu ergreifen.

Artikel 3
Die nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Land Nordrhein-Westfalen soll nach dem Willen der beiden Partner vor allem umgesetzt werden durch

den Austausch von Informationen und Erfahrungen

die Durchführung und Unterstützung von Projekten

die Beteiligung an Vorhaben und Programmen des anderen Partners und der zuständigen Einrichtungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten

die Durchführung von Studien

die Durchführung von Praktika
gegenseitige Hilfestellung bei allen anfallenden Fragen die Vernetzung relevanter Akteure und Einrichtungen beider Regionen.
Nach der Auffassung beider Partner soll die Intensivierung der Zusammenarbeit wo möglich auf der Grundlage bestehender Strukturen, Kooperationen und Initiati­ven und in enger Abstimmung mit intermediären Einrichtungen – wie der Bezirks­regierung Köln, der Region Aachen e.V und der EuRegionale 2008 Agentur GmbH auf Seite des Landes Nordrhein-Westfalen – erfolgen und zielt auf eine möglichst enge Vernetzung zwischen beiden Regionen. Neue Strukturen sollen nur dort ge­schaffen oder initiiert werden, wo dies aus Sicht beider Partner als sinnvoll und notwendig erachtet wird.

Artikel 4
Die beiden Partner betrachten ihre Zusammenarbeit als Bestandteil einer strategi­schen Vernetzung der Benelux-Staaten mit Nordrhein-Westfalen. Wo immer möglich und sinnvoll wollen sie daher ihre Zusammenarbeit auch multilateral aus­richten und mit anderen Partnern im Benelux-Raum kooperieren. Beide Partner berücksichtigen bei der Entwicklung der Zusammenarbeit deshalb die Möglichkeit einer weiter gehenden multilateralen Kooperation, auch mit Hilfe europäischer Programme

Artikel 5
Die Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgt durch gemeinsame Arbeitstreffen, die mindestens einmal jährlich durchgeführt werden, abwechselnd in der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft und in Nordrhein-Westfalen. Diese Arbeitstreffen finden unter Einbeziehung der wichtigsten intermediären Einrichtungen statt.

Beide Partner benennen eine zuständige Stelle, die für die Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit zuständig ist. Die zuständigen Stellen arbeiten eng miteinander zusammen und haben die Aufgabe, die Durchführung dieser Ver­einbarung zu begleiten und Initiativen zu ihrer Umsetzung zu entwickeln. Die zu­ständigen Stellen bereiten die gemeinsamen Arbeitstreffen vor.